Informationen zur Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2010
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am 28.12.2009 (Wahlstichtag) Landesbürger(in) oder ausländische(r) Unionsbürger(in) ist, in der betreffenden Gemeinde seinen(ihren) Hauptwohnsitz hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht keine Wahlpflicht. Es wird jedoch gebeten, vom Recht der Wahl und somit der indirekten Mitsprache, möglichst Gebrauch zu machen.
In die Gemeindevertretung ist jeder Wahlberechtigte wählbar, der spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlausweis - Stimmzettel
Für die Wahlen ist ein amtlicher Stimmzettel zu verwenden, welcher aus einem Teil für die Bürgermeisterwahl und aus einem Teil für die Wahl der Gemeindevertretung besteht.
Der Wahlausweis (je Sprengel verschieden färbig) und der Stimmzettel wird den Wahlbe-rechtigten zeitgerecht nach Hause zugestellt, sodass es ohne Zeitdruck möglich ist, die Wahl für das Bürgermeisteramt und die Gemeindevertretung zu treffen, und vor allem auch in Ruhe überlegt werden kann, ob und an welche(n) KandidatenInnen er(sie) Vorzugsstimmen vergibt und ob er(sie) eine(n) freie(n) Wahlwerber(in) hinzufügen will. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Stimmzettel in der Wahlzelle auszufüllen. Dort liegen auch Stimmzettel etwa für den Fall auf, dass dem Wähler beim Ausfüllen ein Fehler unterlaufen ist.
Ausfüllen des Stimmzettels
Für eine gültige Stimme für die Wahl des(der) Bürgermeisters(in) als auch für die Wahl der Gemeindevertretung ist es erforderlich, dass auf dem Stimmzettel der(die) gewählte Bür-germeisterkandidat(in) bzw. die gewählte Partei durch Anbringen eines Kreuzes in dem Kreis, der sich neben dem Namen des(r) Bürgermeisterkandidaten(in) bzw. neben dem Parteinamen befindet, bezeichnet wird. Darüberhinaus können Wahlwerbern jener Partei, die gewählt werden, bis zu 5 Vorzugsstimmen vergeben werden. Auf denselben Wahlwerber kann der Wähler höchstens 2 Vorzugsstimmen vereinen. Auch die Beifügung eines freien Wahlwerbers unter Beisetzung von Vorzugsstimmen ist möglich.
Wahlkarten/Briefwahl
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht in jenem Sprengel auszuüben, dem sie auf Grund der Eintragung in das Wählerverzeichnis angehören.
Wahlberechtigte, die im Besitze einer Wahlkarte sind (Wahlkartenwähler), können ihr Wahlrecht ausüben durch:
- Stimmabgabe vor der Sprengelwahlbehörde in einem sonstigen Wahlsprengel der Gemeinde
- Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige
- Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Gemeindewahlbehörde mittels Briefwahl (neu).
Link: www.vorarlberg.at/wahlkarten
Die Brief-Wahlkarte ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie bis Schließen der Wahllokale (13:00 Uhr) beim Gemeindeamt einlangt.
Wahlkarten, die erst nach dem Schließen des letzten Wahllokals der Gemeinde einlangen, gelten als verspätet und können bei der Ermittlung des Stimmenergebnisses nicht zu berücksichtigt werden.
Nicht zulässig ist die Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen Gemeinde.
Eine Wahlkarte ist bei der Gemeinde unter Angabe des Grundes spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag schriftlich oder spätestens am Freitag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, mündlich (persönliches Erscheinen) zu beantragen. Ebenfalls bis zum Freitag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Wahllokale - Wahlzeit
Die Adressen der 5 Wahllokale sind unverändert und die Wahlzeit ist mit 7:00 – 13:00 Uhr festgelegt.
Fahrtkostenersatz
Schülern, Studenten und Lehrlingen, die zur Teilnahme an der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2010 von ihrem in einem anderen Bundesland oder im Ausland gelege-nen Studien- bzw. Ausbildungsort an ihren Wohnort nach Vorarlberg fahren, werden die Kosten ersetzt, die für die An- und Rückreisen anlässlich der Wahl am 14. März 2010 bei Benützung des kostengünstigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter In¬anspruchnahme der möglichen Fahrpreisermäßigungen entstehen.
Für weitere, allfällige Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Bürgerservicestelle gerne zur Verfügung.
