Aufnahme in die Wählerkartei - Auslandsvorarlberger(innen)

 
Österreichische Staatsbürger(innen), die unmittelbar vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland, in einer Vorarlberger Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, können bei dieser, sofern die Verlegung des Hauptwohnsitzes nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt, die Aufnahme in die Wählerkartei beantragen.
» weiter